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Samstag, 23. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 1990, 1676

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1990, Seite: 1676

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1990, 1676:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom15.01.1990
- 5 Ss (OWi) 475/89 - (OWi) 197/89 I -

OLG Düsseldorf: Störung der Nachtruhe nach 22 Uhr durch lautes Feiern rechtfertigt Verhängung einer Geldbuße

Wer die Nachtruhe nach 22 Uhr durch lautes Feiern stört, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Gegen die betroffene Person kann daher eine Geldbuße verhängt werden. Ein Recht darauf, einmal im Monat die Nachtruhe nicht beachten zu dürfen, gibt es nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 1990, 1676 wird teils auch als „NJW 90, 1676“, „NJW 1990, S. 1676“ oder „NJW 90, S. 1676“ zitiert.



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