Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 1990, 2264
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1990, Seite: 2264
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1990, 2264:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom18.04.1990
- 2 Ss (OWi) 97/90 - (OWi) 30/90 II -
Rettung eines im Koma liegenden Wellensittichs rechtfertigt keine Geschwindigkeitsüberschreitung
Überschreitet ein Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit, um einen Wellensittich zu retten, so kann er sich nicht auf einen rechtfertigenden Notstand gemäß § 16 OWiG berufen. Denn das Interesse an der Sicherheit für Leib oder Leben von Menschen überwiegt das Interesse an der Rettung eines Tieres. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 1990, 2264 wird teils auch als „NJW 90, 2264“, „NJW 1990, S. 2264“ oder „NJW 90, S. 2264“ zitiert.