Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 1991, 1959
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1991, Seite: 1959
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1991, 1959:
Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom09.11.1990
- 11 U 92/90 -
GmbH-Gesellschafter dürfen im Rahmen ihrer Treuepflicht nicht Gesellschafterversammlung boykottieren und somit Beschlussunfähigkeit herbeiführen
Den Gesellschaftern einer GmbH ist es aufgrund ihrer Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft untersagt, eine Gesellschafterversammlung zu boykottieren, um die Beschlussunfähigkeit herbeizuführen und somit die Ernennung eines neuen Geschäftsführers zu verhindern. Beschließen die übrigen Gesellschafter trotz des nicht erreichten Quorums die Ernennung des Geschäftsführers, so ist es den boykottierenden Gesellschaftern versagt, sich auf die fehlende Beschlussfähigkeit zu berufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg hervor. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW 1991, 1959 wird teils auch als „NJW 91, 1959“, „NJW 1991, S. 1959“ oder „NJW 91, S. 1959“ zitiert.