Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 1992, 890
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1992, Seite: 890
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1992, 890:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom23.10.1991
- 1 BvR 850/88 -
BVerfG: Anmeldefrist von 48 Stunden gilt nicht für Eilversammlung
Eine Eilversammlung ist zwar geplant und hat einen Veranstalter, jedoch kann sie ohne Gefährdung des Demonstrationszwecks nicht unter Einhaltung der Anmeldefrist des § 14 des Versammlungsgesetzes (VersG) angemeldet werden. Für eine solche Versammlung gilt daher die 48-Stunden-Frist nicht. Eine Eilversammlung ist vielmehr anzumelden, sobald die Möglichkeit dazu besteht. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW 1992, 890 wird teils auch als „NJW 92, 890“, „NJW 1992, S. 890“ oder „NJW 92, S. 890“ zitiert.