Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 1993, 1656
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1993, Seite: 1656
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1993, 1656:
Bundesgerichtshof, Urteil vom05.02.1993
- V ZR 62/91 -
Auch in reinem Wohngebiet ist Lärm von Kindern und Jugendlichen in höherem Maße als generell hinzunehmen
Die am Stadtrand wohnende Eigentümerin eines Grundstücks, das an einen Jugendzeltplatz angrenzt, muss die von diesem ausgehenden Lärmbeeinträchtigungen hinnehmen. Sie hat keinen Anspruch gegen die Betreiberin des Zeltplatzes auf Unterlassung des Betriebs oder Vornahme von Maßnahmen zur Vermeidung von Geräuschimmissionen. Dies entschied der Bundesgerichtshof in letzter Instanz. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 1993, 1656 wird teils auch als „NJW 93, 1656“, „NJW 1993, S. 1656“ oder „NJW 93, S. 1656“ zitiert.