Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 1995, 3303
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1995, Seite: 3303
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1995, 3303:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom10.10.1995
- 1 BvR 1476/91, 1 BvR 1980/91, 1 BvR 102/92, 1 BvR 221/92 -
Bundesverfassungsgericht zu Äußerungen wie "Soldaten sind Mörder" oder "Soldaten sind potentielle Mörder"
In vier Verfassungsbeschwerdeverfahren, in denen es um Äußerungen wie "Soldaten sind Mörder" oder "Soldaten sind potentielle Mörder" ging, hat das Bundesverfassungsgericht die Verurteilungen der Beschwerdeführer aufgehoben. Das Bundesverfassungsgericht hat zum Verhältnis von Meinungsfreiheit und Ehrenschutz bei Kollektivurteilen über Soldaten entschieden, dass die Äußerung "Soldaten sind Mörder" nicht automatisch strafwürdig ist, sondern unter das Recht der Meinungsfreiheit fällt. Das Bundesverfassungsgericht betonte jedoch, dass aber auch die Möglichkeit einer erneuten Verurteilung der Antragsteller in Betracht komme, wenn sich die Äußerung auf einzelne Soldaten, sprich auf Personen beziehe. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 1995, 3303 wird teils auch als „NJW 95, 3303“, „NJW 1995, S. 3303“ oder „NJW 95, S. 3303“ zitiert.