Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 1995, 889
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1995, Seite: 889
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1995, 889:
Amtsgericht Grünstadt, Urteil vom11.02.1994
- 2a C 334/93 -
Frustzwerge: Nachbar muss Gartenzwerge, die einen "Stinkefinger" zeigen oder entblößtes Hinterteil haben aus dem Garten entfernen
Werden Frustzwerge (z.B. Zwerge mit "Stinkefinger" oder entblößtem Hinterteil) in der Absicht aufgestellt, den Nachbarfrieden nachhaltig zu stören, so stellt dies eine Ehrverletzung dar und der Nachbar kann die Entfernung der Zwerge verlangen. Soweit der Aufsteller die Zwerge selbst hergestellt hat, kann er sich diesbezüglich nicht auf seine künstlerische Freiheit berufen, da die Zwerge klar erkennbar der Ehrverletzung und somit der Verletzung der im Grundgesetz garantierten Menschenwürde des Einzelnen dienten. Dies hat das Amtsgericht Grünstadt entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 1995, 889 wird teils auch als „NJW 95, 889“, „NJW 1995, S. 889“ oder „NJW 95, S. 889“ zitiert.