Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 1998, 2529
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1998, Seite: 2529
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1998, 2529:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.05.1998
- XI ZR 79/97 -
BGH: Neben dem Anspruch auf Herausgabe von Nutzungszinsen besteht kein Anspruch auf Prozesszinsen
Ist eine Bank gemäß § 818 Abs. 1 BGB zur Herausgabe von Nutzungszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz verpflichtet, besteht kein Anspruch auf Prozesszinsen. Denn der Nachteil der fehlenden Nutzbarkeit, den der Gläubiger durch die nicht rechtzeitige Zahlung des geschuldeten Geldbetrags erleidet, wird durch den Anspruch auf Herausgabe der Nutzungszinsen ausgeglichen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 1998, 2529 wird teils auch als „NJW 98, 2529“, „NJW 1998, S. 2529“ oder „NJW 98, S. 2529“ zitiert.