Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 1998, 616
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1998, Seite: 616
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1998, 616:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom30.09.1996
- 2 UFH 11/96 -
Zuständig für Entscheidungen zum ehelichen Unterhalt für einen Hund ist das Familiengericht
Verlangt ein Ehepartner von seinem getrennt lebenden Ehepartner Unterhalt für den gemeinsamen Hund, so ist dafür das Familiengericht zuständig. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 1998, 616 wird teils auch als „NJW 98, 616“, „NJW 1998, S. 616“ oder „NJW 98, S. 616“ zitiert.