Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 1999, 1972
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1999, Seite: 1972
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1999, 1972:
Amtsgericht Köln, Urteil vom19.06.1998
- 111 C 422/97 -
Veranstalter eines Karnevalumzugs haftet nicht für Exzesse der Teilnehmer
Der Veranstalter eines Karnevalumzugs haftet nicht für die durch einen Exzess der Teilnehmer verursachten Schäden. Er muss auch nicht Maßnahmen zum Schutz gegen Vandalismus ergreifen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 1999, 1972 wird teils auch als „NJW 99, 1972“, „NJW 1999, S. 1972“ oder „NJW 99, S. 1972“ zitiert.