Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2001, 966
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2001, Seite: 966
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2001, 966:
Bundesgerichtshof, Urteil vom14.12.2000
- III ZR 3/00 -
BGH: Wegfall der Maklerprovision auch bei Ausübung des Rücktrittsrechts statt Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung
Stellt sich ein Hausgrundstück als mangelhaft heraus, kann der Käufer Gewährleistungsrechte, wie zum Beispiel ein Rücktrittsrecht, geltend machen. Hat der Immobilienmakler zudem das Vorliegen des Mangels arglistig verschwiegen, besteht zudem ein Anfechtungsrecht nach § 123 BGB. In diesem Fall steht dem Makler kein Anspruch auf die Provision zu. Dies gilt unabhängig davon, ob der Käufer anstatt des Anfechtungsrecht das Rücktrittsrecht ausübt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2001, 966 wird teils auch als „NJW 01, 966“, „NJW 2001, S. 966“ oder „NJW 01, S. 966“ zitiert.