Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2004, 2247
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2004, Seite: 2247
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2004, 2247:
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom02.06.2004
- 16 WF 110/04 -
Verschweigen einer Sterilisation begründet Recht zur Eheaufhebung
Verschweigt der Bräutigam vor der Eheschließung, dass er aufgrund einer Sterilisation zeugungsunfähig ist, so kann die Ehefrau die Ehe aufgrund arglistiger Täuschung gemäß § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB aufheben lassen. Der erfolglose Versuch der Ehefrau, den Ehemann zur Rückgängigmachung der Sterilisation zu bewegen, steht der Eheaufhebung nicht entgegen. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2004, 2247 wird teils auch als „NJW 04, 2247“, „NJW 2004, S. 2247“ oder „NJW 04, S. 2247“ zitiert.