Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2004, 3623
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2004, Seite: 3623
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2004, 3623:
Bundesgerichtshof, Urteil vom05.10.2004
- XI ZR 210/03 -
Gestohlene EC-Karte: Bank muss nicht haften
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine wichtige Entscheidung zum so genannten Anscheinbeweis beim Diebstahl der EC-Karte getroffen. Wenn der Dieb bereits kurz nach seiner Tat die Karte am Geldautomaten benutzt, hat der Karteninhaber seine Geheimnummer wahrscheinlich zusammen mit der Karte aufbewahrt, folgerte der BGH. In diesem Fall gibt es keinen Schadensersatz von der Bank. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2004, 3623 wird teils auch als „NJW 04, 3623“, „NJW 2004, S. 3623“ oder „NJW 04, S. 3623“ zitiert.