Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2004, 3724
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2004, Seite: 3724
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2004, 3724:
Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom20.10.2004
- 1 Ss 76/03 -
Ladendiebstahl: Aufforderung zur Zahlung eines Geldbetrags als Gegenleistung zum Fallenlassen einer Strafanzeige begründet Strafbarkeit wegen Erpressung für Kaufhausdetektiv
Fordert ein Kaufhausdetektiv von einem Ladendieb als Gegenleistung für das Fallenlassen der Strafanzeige die Zahlung einer Geldsumme, so macht er sich wegen Erpressung gemäß § 253 StGB strafbar. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Initiative zunächst vom Ladendieb ausging. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2004, 3724 wird teils auch als „NJW 04, 3724“, „NJW 2004, S. 3724“ oder „NJW 04, S. 3724“ zitiert.