Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2005, 1499
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2005, Seite: 1499
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2005, 1499:
Bundesgerichtshof, Urteil vom09.03.2005
- VIII ZR 57/04 -
BGH zur Rückforderung von Betriebskostenvorauszahlungen nach Beendigung des Mietverhältnisses
Der Vermieter muss innerhalb der Frist von (grundsätzlich) längstens einem Jahr die Betriebskosten abrechnen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn das Mietverhältnis beendet ist. Rechnet er nicht innerhalb angemessener Frist ab, so kann der frühere Mieter die Rückzahlung der gesamten Betriebskostenvorauszahlungen verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2005, 1499 wird teils auch als „NJW 05, 1499“, „NJW 2005, S. 1499“ oder „NJW 05, S. 1499“ zitiert.