Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2005, 1713
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2005, Seite: 1713
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2005, 1713:
Bundesgerichtshof, Urteil vom06.04.2005
- XII ZR 225/03 -
Bemessungsgrundlage für Mietzinsminderung ist auch bei Geschäftsräumen die Bruttomiete
Die Bemessungsgrundlage für eine Minderung nach § 536 BGB ist die Bruttomiete (Mietzins einschließlich aller Nebenkosten). Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2005, 1713 wird teils auch als „NJW 05, 1713“, „NJW 2005, S. 1713“ oder „NJW 05, S. 1713“ zitiert.