Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2005, 219
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2005, Seite: 219
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2005, 219:
Bundesgerichtshof, Urteil vom17.11.2004
- VIII ZR 115/04 -
Vermieter hält Abrechnungsfrist für Betriebskosten bereits mit formell ordnungsgemäßer Abrechnung ein
Erteilt der Vermieter innerhalb der Zwölfmonatsfrist eine formell ordnungsgemäße Abrechnung, können inhaltliche Fehler auch nach Fristablauf noch korrigiert werden. Die nachträgliche Korrektur darf sich aber nicht zum Nachteil des Mieters auswirken. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2005, 219 wird teils auch als „NJW 05, 219“, „NJW 2005, S. 219“ oder „NJW 05, S. 219“ zitiert.