Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2005, 2480
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2005, Seite: 2480
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2005, 2480:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom24.06.2004
- 59320/00 -
"Caroline-Urteil" - Auch eine Person der absoluten Zeitgeschichte hat das Recht auf Schutz der Privatsphäre
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGMR) hat neue Maßgaben für die Veröffentlichung von Fotos Prominenter aufgestellt. Anlass war eine Klage von Prinzessin Caroline von Hannover. Danach darf über Privates von Prominenten mit Bild nur berichtet werden, sofern diese vorher ihre Einwilligung erklärt haben. Die Bild-Berichterstattung ohne vorherige Genehmigung bleibt zulässig, sofern sie einen Prominenten in seiner Funktion zeigt, zum Beispiel bei öffentlichen Anlässen oder wenn die Fotos einen "Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem öffentlichen Interesse" leisten. Der EuGMR hat damit die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.12.1999 - 1 BVR 653/96 - als Verstoß gegen das in Artikel 8 der EMRK statuierte Menschenrecht auf Privatsphäre angesehen. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2005, 2480 wird teils auch als „NJW 05, 2480“, „NJW 2005, S. 2480“ oder „NJW 05, S. 2480“ zitiert.