Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2007, 2332
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2007, Seite: 2332
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2007, 2332:
Bundesgerichtshof, Urteil vom24.05.2007
- IX ZR 89/06 -
BGH: Rechtsanwalt muss grundsätzlich auf Höhe der Anwaltsgebühren ungefragt nicht hinweisen
Ein Rechtsanwalt muss einen potentiellen Mandanten grundsätzlich ungefragt nicht darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe für seine Tätigkeit gesetzliche Gebühren anfallen. Er muss aber gemäß § 49 b Abs. 5 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) darauf hinweisen, dass sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert bemessen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2007, 2332 wird teils auch als „NJW 07, 2332“, „NJW 2007, S. 2332“ oder „NJW 07, S. 2332“ zitiert.