Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2008, 3336
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2008, Seite: 3336
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2008, 3336:
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom16.06.2008
- I-1 U 246/07 -
Erklärung nach einem Autounfall "Ich bin Schuld und meine Versicherung wird das übernehmen" verpflichtet zu nichts
Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden, dass Erklärungen eines Unfallbeteiligten, wie "Ich erkenne die Schuld an", "die Versicherung werde Schaden sofort ausgleichen" oder die schriftliche Bezeichnung als "Unfallverursacher", nicht als Schuldanerkenntnis zu werten seien. Derartige Äußerungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unfall abgegeben werden, können aber im Rahmen der Beweiswürdigung Indizwirkung für eine mögliche Mitverursachung haben. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2008, 3336 wird teils auch als „NJW 08, 3336“, „NJW 2008, S. 3336“ oder „NJW 08, S. 3336“ zitiert.