Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2010, 3790
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2010, Seite: 3790
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2010, 3790:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom20.09.2010
- I-6 U 222/09 -
Kollision nach Rotlichtverstoß: Haftungsverteilung und Mitverschulden bei Unfall eines eine rote Ampel überfahrenden Fahrzeugs mit einem aus einer Grundstücksausfahrt auf die Fahrbahn einfahrenden Fahrzeug
Grundsätzlich liegt die Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr bei dem Verkehrsteilnehmer, der in den fließenden Straßenverkehr einfährt. Auch ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln, wie beispielsweise das Überfahren einer roten Ampel, nimmt dem Verkehrsteilnehmer, der sich im fließenden Verkehr befindet, nicht das Vorfahrtsrecht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2010, 3790 wird teils auch als „NJW 10, 3790“, „NJW 2010, S. 3790“ oder „NJW 10, S. 3790“ zitiert.