Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2011, 1527
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2011, Seite: 1527
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2011, 1527:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom18.11.2010
- BVerwG 3 C 42.09 -
BVerwG: Anordnung einer Radwegebenutzungspflicht nur bei konkreter Gefahrenlage zulässig
Eine Radwegebenutzungspflicht darf nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung – StVO). Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2011, 1527 wird teils auch als „NJW 11, 1527“, „NJW 2011, S. 1527“ oder „NJW 11, S. 1527“ zitiert.