Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2011, 1957
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2011, Seite: 1957
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2011, 1957:
Bundesgerichtshof, Urteil vom30.03.2011
- VIII ZR 133/10 -
Bei offensichtlichem Abrechnungsfehler kann der Vermieter die Nebenkostenabrechnung nachträglich korrigieren und Nachforderungen stellen
Erstellt der Vermieter eine falsche Nebenkostenabrechnung zugunsten des Mieters, so ist er nach Ablauf der Abrechnungsfrist im Regelfall nicht mehr zu einer Korrektur und Nachforderungen berechtigt. Ist der Fehler jedoch offensichtlich und hatte der Mieter jede Möglichkeit, diesen selbst zu erkennen, so liegt eine Ausnahme vor, nach der ein Anspruch des Vermieters auf Nachzahlung durchaus bestehen kann. Dies stellte der Bundesgerichtshof fest. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2011, 1957 wird teils auch als „NJW 11, 1957“, „NJW 2011, S. 1957“ oder „NJW 11, S. 1957“ zitiert.