Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2011, 2884
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2011, Seite: 2884
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2011, 2884:
Bundesgerichtshof, Urteil vom29.06.2011
- XII ZR 127/09 -
BGH: Kind verliert nicht Ausbildungsunterhaltsanspruch aufgrund verzögerten Beginns einer Ausbildung infolge Schwangerschaft und anschließender Kinderbetreuung
Ein unterhaltsberechtigtes Kind verliert seinen Anspruch auf Ausbildungsunterhalt gegenüber seinen Eltern nicht dadurch, dass es aufgrund einer Schwangerschaft und der anschließenden Kinderbetreuung die Erstausbildung verzögert beginnt. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Unterhaltsberechtigte seine Ausbildung nach Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes unter Berücksichtigung einer angemessenen Übergangszeit aufnimmt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2011, 2884 wird teils auch als „NJW 11, 2884“, „NJW 2011, S. 2884“ oder „NJW 11, S. 2884“ zitiert.