Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2011, 842
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2011, Seite: 842
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2011, 842:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.01.2011
- VIII ZR 148/10 -
BGH: 12-Monats-Frist zur Erhebung von Einwendungen gegen Nebenkostenabrechnung gilt auch bei Vereinbarung von Betriebskostenpauschalen
Die Frist zur Erhebung von Einwänden gegen eine Betriebskostenabrechnung gemäß § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB gilt unabhängig davon, ob Vorauszahlungen auf die Betriebskosten oder eine Nebenkostenpauschale vereinbart sind. Daher setzt der Einwendungsausschluss gemäß § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB nicht voraus, dass Vorauszahlungen auf die Betriebskosten vereinbart wurden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2011, 842 wird teils auch als „NJW 11, 842“, „NJW 2011, S. 842“ oder „NJW 11, S. 842“ zitiert.