Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2012, 1065
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2012, Seite: 1065
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2012, 1065:
Bundesgerichtshof, Urteil vom25.01.2012
- VIII ZR 95/11 -
Angabe eines Postfachs als Widerrufsadresse bei Fernabsatzverträgen ausreichend
Für eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung bei einem Fernabsatzgeschäft ist die Angabe einer Postfachadresse des Widerrufsadressaten ausreichend. Dies entschied der Bundesgerichtshof. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2012, 1065 wird teils auch als „NJW 12, 1065“, „NJW 2012, S. 1065“ oder „NJW 12, S. 1065“ zitiert.