Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2012, 1431
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2012, Seite: 1431
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2012, 1431:
Bundesgerichtshof, Urteil vom08.02.2012
- XII ZR 42/10 -
Fitnessvertrag kann auch weit vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden
Fitnessverträge dürfen eine Laufzeit von 24 Monaten haben. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Allerdings, so der BGH kann der Kunde bei gesundheitlichen Einschränkungen den Vertrag weit vor Ablauf außerordentlich kündigen. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2012, 1431 wird teils auch als „NJW 12, 1431“, „NJW 2012, S. 1431“ oder „NJW 12, S. 1431“ zitiert.