Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2012, 2452
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2012, Seite: 2452
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2012, 2452:
Amtsgericht München, Urteil vom17.03.2012
- 213 C 917/11 -
Fehlerhafte Tätowierung: Tattoostudio muss Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden
Bei einem Tätowiervertrag handelt es sich um einen Werkvertrag. Minderungs- oder Schadenersatzansprüche bei einer fehlerhaften Tätowierung sind daher grundsätzlich nur möglich, wenn die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben wurde. Eine Unzumutbarkeit der Nachbesserung ergibt sich nicht aus dem Umstand, dass erneut ein Eingriff in den Körper stattfinden muss. War der Kunde zum Zeitpunkt der Tätowierung noch minderjährig, hängt die Wirksamkeit des Vertrages davon ab, ob die Kosten aus eigenen Mitteln bestritten werden konnten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2012, 2452 wird teils auch als „NJW 12, 2452“, „NJW 2012, S. 2452“ oder „NJW 12, S. 2452“ zitiert.