Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2012, 3249
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2012, Seite: 3249
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2012, 3249:
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom05.06.2012
- 4 U 88/11 -
Geisterfahrt: Befahren der Busspur mit einem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung ist grob verkehrswidrig
Das Befahren der Busspur mit einem Fahrrad entgegen der Fahrtrichtung stellt einen grob verkehrswidrigen Sorgfaltspflichtverstoß dar. Kommt es zu einem Verkehrsunfall hat der verunfallte Radfahrer keinen Schmerzensgeldanspruch. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2012, 3249 wird teils auch als „NJW 12, 3249“, „NJW 2012, S. 3249“ oder „NJW 12, S. 3249“ zitiert.