Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2013, 1840
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2013, Seite: 1840
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2013, 1840:
Amtsgericht Schöneberg, Beschluss vom08.03.2013
- 24 F 172/12 und 24 F 250/12 -
AG Schöneberg: Verbot der gemeinschaftlichen Adoption eines Kindes durch beide Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft verfassungswidrig
Das Amtsgericht Schöneberg hat in zwei Familiensachen, bei denen es um die Adoption von jetzt volljährigen bisherigen Pflegekindern durch die Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft geht, das Verfahren ausgesetzt und die Verfahren nach Art. 100 des Grundgesetzes dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Die gegenwärtigen rechtlichen Regelungen, nach denen die gemeinschaftliche Adoption durch Lebenspartner abweichend von der Regelung für Ehegatten verboten sei, seien mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG unvereinbar und damit verfassungswidrig, so das Amtsgericht in den beiden gleichlautenden Beschlüssen. Ein genereller Vorrang verschiedengeschlechtlicher Elternschaft gegenüber gleichgeschlechtlicher Elternschaft sei nicht begründbar. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2013, 1840 wird teils auch als „NJW 13, 1840“, „NJW 2013, S. 1840“ oder „NJW 13, S. 1840“ zitiert.