Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2013, 1966
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2013, Seite: 1966
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2013, 1966:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom11.04.2013
- VII ZB 43/12 -
BGH: Unterschriften unter Schriftsätze müssen den Namen des Unterzeichnenden erkennen lassen
Schriftsätze im Rahmen eines Gerichtsverfahrens müssen einen den Namen des Unterzeichnenden erkennbare Unterschrift besitzen. Abkürzungen sind nicht erlaubt. Undeutlichkeiten gehen zu Lasten des Unterzeichnenden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2013, 1966 wird teils auch als „NJW 13, 1966“, „NJW 2013, S. 1966“ oder „NJW 13, S. 1966“ zitiert.