Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2013, 2507
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2013, Seite: 2507
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2013, 2507:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.06.2013
- XII ZR 143/11 -
BGH: Keine vertragswidrige Gebrauchsüberlassung an Dritte bei Verbleib des nicht mietenden Ehegatten in Ehewohnung
Trennt sich ein Ehepaar und zieht einer der Ehegatten aus der Wohnung aus, so verliert sie dadurch nicht ihre Eigenschaft als Ehewohnung. Ist der verbleibende Ehegatte nicht Mieter, ist eine Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen einer vertragswidrigen Gebrauchsüberlassung an einen Dritten unzulässig. Denn der verbleibende, nicht mietende Ehegatte ist in diesem Fall nicht Dritter im Sinne von § 540 BGB. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2013, 2507 wird teils auch als „NJW 13, 2507“, „NJW 2013, S. 2507“ oder „NJW 13, S. 2507“ zitiert.