Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2013, 2668
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2013, Seite: 2668
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2013, 2668:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom15.05.2013
- XII ZB 107/08 -
Detektivkosten im Unterhaltsrechtsstreit bei Verwendung eines GPS-Systems nicht erstattungsfähig
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob Detektivkosten für die Erstellung eines umfassenden Bewegungsprofils des geschiedenen Ehegatten im Rahmen eines Unterhaltsrechtsstreits erstattungsfähig sind. Das Gericht entschied, dass auch Detektivkosten - sofern sie auf der Grundlage eines konkreten Verdachts zur Durchsetzung des Rechts notwendig waren - zu den Prozesskosten zählen können. Dies gilt allerdings nur, wenn die Mittel zur Beschaffung von Beweisen auch im Rechtsstreit verwertet werden dürfen. Daran fehlt es beispielsweise bei einem durch GPS-Sender erstellten umfassenden personenbezogenen Bewegungsprofil. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2013, 2668 wird teils auch als „NJW 13, 2668“, „NJW 2013, S. 2668“ oder „NJW 13, S. 2668“ zitiert.