Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2013, 3261
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2013, Seite: 3261
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2013, 3261:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom14.05.2013
- 9 AZR 844/11 -
Bundesarbeitsgericht zum Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung
Ist das Arbeitsverhältnis beendet und ein Anspruch des Arbeitnehmers gemäß § 7 Abs. 4 BUrlG auf Abgeltung des gesetzlichen Erholungsurlaubs entstanden, kann der Arbeitnehmer auf diesen Anspruch grundsätzlich verzichten. Gemäß § 13 Abs. 1 Satz 3 BUrlG kann von der Regelung in § 7 Abs. 4 BUrlG, wonach der Urlaub abzugelten ist, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann, zwar nicht zu Ungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden. Jedoch hindert diese Regelung nur einzelvertragliche Abreden, die das Entstehen von Urlaubsabgeltungsansprüchen ausschließen. Hatte der Arbeitnehmer die Möglichkeit, Urlaubsabgeltung in Anspruch zu nehmen und sieht er davon ab, steht auch Unionsrecht einem Verzicht des Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung nicht entgegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2013, 3261 wird teils auch als „NJW 13, 3261“, „NJW 2013, S. 3261“ oder „NJW 13, S. 3261“ zitiert.