Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2013, 3739
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2013, Seite: 3739
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2013, 3739:
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom17.09.2013
- 7 N 78.13 -
Terminsverlegung: Rechtsanwalt kann Gerichtstermin nicht wegen Lehrtätigkeit verlegen lassen
Geht ein Anwalt einer Lehrtätigkeit nach und kommt es deswegen zu einer Kollision mit einem Verhandlungstermin, so stellt dies keinen erheblichen Grund für eine Terminverlegung im Sinne des § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO dar. Denn durch die Lehrtätigkeit ist der Anwalt verschuldet abwesend und verletzt dadurch seine Mitwirkungspflichten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2013, 3739 wird teils auch als „NJW 13, 3739“, „NJW 2013, S. 3739“ oder „NJW 13, S. 3739“ zitiert.