Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2013, 456
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2013, Seite: 456
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2013, 456:
Bundesgerichtshof, Urteil vom12.12.2012
- VIII ZR 264/12 -
Vermieter kann sich bei Betriebskostenabrechnung für bestimmte Positionen eine Nachberechnung vorbehalten
Ein Vermieter kann sich bei der Betriebskostenabrechnung für bestimmte Positionen eine Nachberechnung vorbehalten. Die Verjährungsfrist für eine solche Betriebskostennachforderung des Vermieters beginnt erst, wenn der Vermieter auch Kenntnis von den die Nachforderung begründenden Umständen erlangt hat. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom14.11.2012
- VIII ZR 41/12 -
Vermieter darf Sach- und Arbeitskosten in der Betriebskostenabrechnung nach fiktiven Kosten abrechnen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Vermieter für eigene Sach- und Arbeitsleistungen in der Betriebskostenabrechnung fiktive Kosten ansetzen darf, die bei Erbringung der Leistungen durch einen Dritten entstanden wären. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2013, 456 wird teils auch als „NJW 13, 456“, „NJW 2013, S. 456“ oder „NJW 13, S. 456“ zitiert.