Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2013, 960
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2013, Seite: 960
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2013, 960:
Bundessozialgericht, Urteil vom19.06.2012
- B 4 AS 163/11 R -
Hartz IV: Aufwendungen für Business-Kleidung und Friseurbesuche nicht vom Einkommen absetzbar
Ein Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) kann keinen über die zugebilligten Pauschalen hinausgehenden Absetzbetrag für Business-Kleidung und Friseurbesuche in Ansatz bringen. Grundsätzlich sind die für das SGB II maßgebenden Vorschriften für so genannte Werbungskosten enger auszulegen als die steuerrechtlichen Regelungen. So können nur die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Aufwendungen berücksichtigt werden, während es im Steuerrecht genügt, dass die fraglichen Ausgaben durch den Beruf des Steuerpflichtigen veranlasst sind. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundessozialgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2013, 960 wird teils auch als „NJW 13, 960“, „NJW 2013, S. 960“ oder „NJW 13, S. 960“ zitiert.