Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2014, 1650
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 1650
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 1650:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom13.03.2014
- 2 BvR 974/12 -
Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung: Vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen für Durchsuchung nicht ausreichend
Das Bundesverfassungsgericht hat die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung bekräftigt. Angesichts des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung setzt die Durchsuchung den Verdacht einer Straftat voraus, der auf konkreten Tatsachen beruht; vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen nicht. Ein Tatverdacht ergibt sich nicht ohne Weiteres daraus, dass der Leiter einer Rechtsabteilung sich, nachdem staatsanwaltliche Ermittlungen im Umfeld des Unternehmens durch einen Presseartikel bekannt geworden sind, zur Aufarbeitung des Sachverhalts und zur Vorbereitung des Verteidigungsvorbringens des Unternehmens veranlasst sieht. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2014, 1650 wird teils auch als „NJW 14, 1650“, „NJW 2014, S. 1650“ oder „NJW 14, S. 1650“ zitiert.