Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2014, 1652
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 1652
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 1652:
Bundesgerichtshof, Urteil vom24.01.2014
- V ZR 249/12 -
Wucher bei Wohneigentumskauf: Grobes Missverhältnis zwischen Kaufpreis und Wert einer Eigentumswohnung spricht für verwerfliche Gesinnung des Verkäufers
Besteht zwischen dem Kaufpreis und dem Wert einer Eigentumswohnung ein grobes Missverhältnis, so spricht dies für eine verwerfliche Gesinnung des Verkäufers. Der Kaufvertrag kann daher als wucherähnliches Rechtsgeschäft nach § 138 Abs. 1 BGB unwirksam sein. Ein grobes Missverhältnis liegt vor, wenn der Kaufpreis 90 % über den Wert des Grundstücks liegt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2014, 1652 wird teils auch als „NJW 14, 1652“, „NJW 2014, S. 1652“ oder „NJW 14, S. 1652“ zitiert.