Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2014, 1829
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 1829
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 1829:
Bundesgerichtshof, Urteil vom11.02.2014
- 1 StR 485/13 -
Anfassen des Genitals eines minderjährigen Jungens: Strafbarkeit wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften aufgrund realitätsbezogener Darstellung sexueller Handlungen an Kindern
Die Strafbarkeit wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften (§ 184 b StGB) setzt nicht voraus, dass die sexuelle Handlung vergröbernd-reißerisch dargestellt wird. Es genügt vielmehr eine realitätsbezogene Darstellung einer sexuellen Handlung an einem Kind. Dies ist etwa dann der Fall, wenn ein Erwachsener das Genital eines minderjährigen Jungen anfasst. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2014, 1829 wird teils auch als „NJW 14, 1829“, „NJW 2014, S. 1829“ oder „NJW 14, S. 1829“ zitiert.