Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2014, 211
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 211
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 211:
Bundesgerichtshof, Urteil vom19.06.2013
- VIII ZR 183/12 -
Ohne konkrete Anhaltspunkte für einen Unfallschaden besteht für Gebrauchtwagenhändler keine Pflicht zur Einsicht in "Reparaturhistorie"
Ein Gebrauchtwagenhändler ist nicht verpflichtet ohne Vorliegen von konkreten Anhaltspunkten, die für das Vorliegen von Unfallschäden sprechen, die "Reparaturhistorie" des Fahrzeugs einzusehen. Er ist vielmehr grundsätzlich nur zu einer "Sichtprüfung" verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2014, 211 wird teils auch als „NJW 14, 211“, „NJW 2014, S. 211“ oder „NJW 14, S. 211“ zitiert.