Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2014, 2369
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 2369
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 2369:
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom07.03.2014
- 13 WF 22/14 -
Samenspende und Vaterrechte: Mütter sind biologischem Vater gegenüber zur Auskunft über persönliche Verhältnisse des gemeinsamen Kindes verpflichtet
Die Kindesmutter eines durch Samenspende gezeugten Kindes hat dem Samenspender auf Verlangen Auskunft über das Kind zu erteilen. Die Auskunft kann nur dann verweigert werden, wenn sie rechtsmissbräuchlich verlangt wird oder ihre Erteilung dem Kindeswohl widerspricht. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bewilligte damit dem antragstellenden Vater Verfahrenskostenhilfe. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2014, 2369 wird teils auch als „NJW 14, 2369“, „NJW 2014, S. 2369“ oder „NJW 14, S. 2369“ zitiert.