Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2014, 2563
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 2563
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 2563:
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom10.06.2014
- 2 BvE 4/13 -
Bundestagswahlkampf 2013: Bundespräsident Joachim Gauck durfte NPD-Anhänger als "Spinner" bezeichnen
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag der NPD gegen den Bundespräsidenten wegen Äußerungen während der Zeit des Bundestagswahlkampfes 2013 zurückgewiesen. Wie der Bundespräsident seine Repräsentations- und Integrationsaufgaben mit Leben erfüllt, entscheidet der Amtsinhaber grundsätzlich selbst. Hierbei hat er die Verfassung und die Gesetze zu achten, darunter auch das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit. Einzelne Äußerungen des Bundespräsidenten können jedoch gerichtlich nur dann beanstandet werden, wenn er mit ihnen unter evidenter Vernachlässigung seiner Integrationsaufgabe und damit willkürlich Partei ergreift. Dies war vorliegend nicht der Fall. Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom30.06.2014
- 2 BvR 792/11 -
Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich
Die in der Strafprozessordnung eröffnete Möglichkeit, eine offensichtlich unbegründete Revision ohne mündliche Verhandlung durch einstimmigen Beschluss zu verwerfen, ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Es ist von Verfassungs wegen auch nicht geboten, dass eine solche Entscheidung mit einer Begründung versehen wird. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und hat sich dabei auch mit dem Recht auf ein faires Verfahren auseinandergesetzt, das in Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention verbürgt ist. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2014, 2563 wird teils auch als „NJW 14, 2563“, „NJW 2014, S. 2563“ oder „NJW 14, S. 2563“ zitiert.