Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2014, 283
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 283
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 283:
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom30.04.2013
- 49872/11 -
Untersuchungshaft gegen frühere ukrainische Premierministerin Timoschenko wurde willkürlich angeordnet
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht hat entschieden, dass die Anordnung der Untersuchungshaft gegen die frühere ukrainische Premierministerin willkürlich war, dass die Rechtmäßigkeit der Haft nicht angemessen geprüft wurde und dass sie keine Möglichkeit hatte, für ihre unrechtmäßige Freiheitsentziehung Schadensersatz zu beantragen. Damit rügte der Gerichtshof Verletzungen gegen Artikel 5 § 1 (Recht auf Freiheit und Sicherheit); Artikel 5 § 4 (Anspruch auf zügige Prüfung der Rechtmäßigkeit der Freiheitsentziehung); Artikel 5 § 5 (Anspruch auf Schadensersatz für unrechtmäßige Freiheitsentziehung); Artikel 18 (Begrenzung der Rechtseinschränkungen) in Verbindung mit Artikel 5. Der Gerichtshof stellte weiterhin fest, dass eine Verletzung von Artikel 3 (Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe) aufgrund der vermeintlichen Misshandlung Frau Timoschenkos während ihrer Verlegung in eine Klinik am 20. April 2012 nicht vorlag. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2014, 283 wird teils auch als „NJW 14, 283“, „NJW 2014, S. 283“ oder „NJW 14, S. 283“ zitiert.