Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2014, 3150
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 3150
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 3150:
Bundesgerichtshof, Urteil vom22.07.2014
- VIII ZR 313/13 -
Stillschweigender Vertragsschluss durch Energieverbrauch
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, mit wem ein Vertrag durch die Entnahme von Energie zustande kommt, wenn ein schriftlicher Liefervertrag nicht abgeschlossen worden und das mit Energie versorgte Grundstück vermietet oder verpachtet ist. Der Bundesgerichtshof verwies darauf, dass bei vermieteten oder verpachteten Grundstücken die tatsächliche Verfügungsgewalt dem Mieter zusteht. Dies gelte auch für mehrere gemeinschaftliche Mieter eines Einfamilienhauses. Somit richtet sich das Vertragsangebot des Versorgungsunternehmens bei fehlenden anderen Anhaltspunkten regelmäßig an sämtliche Mieter des Hauses, wobei derjenige, der die Energie entnimmt, das Angebot des Energieversorgungsunternehmens für sich selbst und stellvertretend für die anderen Mieter konkludent annimmt. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW 2014, 3150 wird teils auch als „NJW 14, 3150“, „NJW 2014, S. 3150“ oder „NJW 14, S. 3150“ zitiert.