Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2014, 328
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 328
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 328:
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom30.05.2013
- BVerwG 3 C 9.12 -
Gelbes Blinklicht darf genehmigungsfrei nur für Fahrzeuge der öffentlich-rechtlichen Müllabfuhr genutzt werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass "der Müllabfuhr dienende Fahrzeuge" im Sinne von § 52 Abs. 4 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nur die Fahrzeuge der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der von ihnen beauftragten Dritten sind. Nur solche, nicht aber für gewerbliche Sammlungen eingesetzte Fahrzeuge dürfen daher ohne Ausnahmegenehmigung mit einem gelben Blinklicht ausgerüstet werden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2014, 328 wird teils auch als „NJW 14, 328“, „NJW 2014, S. 328“ oder „NJW 14, S. 328“ zitiert.