Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2014, 3457
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 3457
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 3457:
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom11.09.2014
- 5 U 105/13 -
Telefonkosten aufgrund gestohlener SIM-Karte: Notieren der PIN auf SIM-Karte ist grob fahrlässig
Wird auf einer SIM-Karte die PIN notiert und wird diese anschließend gestohlen, so ist der Inhaber der SIM-Karte verpflichtet, die durch die unbefugte Nutzung verursachten Telefonkosten zu bezahlen. Denn die Verknüpfung von SIM-Karte und PIN ist grob fahrlässig. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW 2014, 3457 wird teils auch als „NJW 14, 3457“, „NJW 2014, S. 3457“ oder „NJW 14, S. 3457“ zitiert.