Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2014, 3790
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 3790
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 3790:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom06.02.2014
- 6 U 101/13 -
Schaden eines ungeklärten Kettenauffahrunfalls ist hälftig zu teilen
Der durch das Auffahren des hinteren Fahrzeugs beim Vordermann verursachte Schaden kann bei einem Kettenauffahrunfall hälftig zu teilen sein, wenn der Ablauf der Zusammenstöße der beteiligten Fahrzeuge nicht mehr aufzuklären ist. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm unter teilweiser Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Münster. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2014, 3790 wird teils auch als „NJW 14, 3790“, „NJW 2014, S. 3790“ oder „NJW 14, S. 3790“ zitiert.