Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2014, 397
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2014, Seite: 397
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2014, 397:
Kammergericht Berlin, Urteil vom23.09.2013
- 8 U 173/12 -
Schadenersatz nach Beratungsfehler durch Anwalt: Vermutung des Nichtführens eines Rechtsstreits bei ordnungsgemäßer Aufklärung greift nicht bei Deckungszusage durch Rechtsschutzversicherung
Klärt ein Rechtsanwalt seinen Mandanten nicht ausreichend über die Erfolgsaussichten einer Klage auf, kann dem Mandanten im Fall der Klageabweisung wegen der entstandenen Prozesskosten ein Schadenersatzanspruch zustehen. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass der Mandant bei ordnungsgemäßer Aufklärung den Rechtsstreit nicht geführt hätte. Eine dahingehende Vermutung greift nicht, wenn seitens der Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage vorliegt. Denn in einem solchen Fall ist ein Mandant bereit das Risiko einer wenig erfolgsversprechenden Klage einzugehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2014, 397 wird teils auch als „NJW 14, 397“, „NJW 2014, S. 397“ oder „NJW 14, S. 397“ zitiert.