Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2015, 1128
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2015, Seite: 1128
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2015, 1128:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom18.11.2014
- 9 AZR 584/13 -
Arbeitnehmer muss für bessere Schlussbeurteilung im Arbeitszeugnis entsprechende bessere Leistung vortragen und beweisen können
Bescheinigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zeugnis unter Verwendung der Zufriedenheitsskala, die ihm übertragenen Aufgaben "zur vollen Zufriedenheit" erfüllt zu haben, erteilt er in Anlehnung an das Schulnotensystem die Note "befriedigend". Beansprucht der Arbeitnehmer eine bessere Schlussbeurteilung, muss er im Zeugnisrechtsstreit entsprechende Leistungen vortragen und gegebenenfalls beweisen. Dies gilt grundsätzlich auch dann, wenn in der einschlägigen Branche überwiegend gute ("stets zur vollen Zufriedenheit") oder sehr gute ("stets zur vollsten Zufriedenheit") Endnoten vergeben werden. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2015, 1128 wird teils auch als „NJW 15, 1128“, „NJW 2015, S. 1128“ oder „NJW 15, S. 1128“ zitiert.